Verzug beim Wintergartenbau
vom 12.9.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich habe mir im März 2021 ein Angebot für meinen Wintergarten machen lassen. Das mir unterbreitete Angebot habe ich angenommen und auch eine Auftragsbestätigung erhalten. Ab Ende Mörz 2021 passierte nichts bis ich nun im Januar 2022 die Aufforderung zu Tätigung einer Anzahlung erhielt, die auch vertraglich vereinbart war. Seit der Leistung der Zahlung im Januar, hat die Firma die ortsansässig i ...