Sehr geehrte Ratsuchende,
sicher gibt es im Wohnungsmietrecht die Vorschrift der gesonderten Verwahrung .
Aber diese gesetzliche Vorschrift gibt es eben für solche Mietverhältnisse, die Sie ansprechen, eben nicht. Die Trennung ist nur bei Wohnraummiete vorzunehmen ( BGH, Beschluss vom 02.04.2008, Az.: 5 StR 354/07 ).
Mangels gesetzlicher Vorschrift wäre es dann allein Verhandlungssache.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Das kommt vielleicht auch nicht so oft vor, denn für kleine Beträge ist das weniger wichtig. Relevant für eine Branche, aber die sorgen selbst vor und blocken die 3-4stellige Kaution nur auf der Kreditkarte. Keine Rückfrage, nur eine Anmerkung.
Danke für Ihre zeitnahe Antwort!
Sehr geehrte Ratuchende,
es ist sicher immer eine Grenzfrage, was man im Verhandlungsweg erreichen kann und was nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle