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Haftungsrisiko bei Grundrisserstellung im Einzelunternehmer

1. August 2022 16:49 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich bin ein angemeldeter Einzelunternehmer. Ich mache Aufmaße von Wohnungen und Häusern und verkaufe Grundrisse und Wohnflächenberechnungen auf Basis dieser Aufmaße, oder auf Basis der Bauzeichnungen.
Bin ich für Fehler in diesen Grundrissen haftbar zu machen?
Oder ist es möglich einen Haftungsausschluss einzuführen?
Vielen Dank

1. August 2022 | 18:29

Antwort

von


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Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Ihre Leistung ist Grundrisse und Aufmaße zu erstellen, dann müssen Sie dafür auch gerade stehen diese Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.

Sie können in Ihren AGB einen Haftungsausschluss vorsehen. Damit können Sie dann die Haftung für die Fälle ausschließen in denen Sie einfach fahrlässig Fehler machen. Aber Sie können die Haftung nicht ausschließen soweit sich dies auf die Leistung bezieht, die Sie gerade im Speziellen erbringen. Das sind die sogenannten Kardinalpflichte.

Das bedeutet, Sie können nicht irgendeinen Grundriß zeichnen und haften dann überhaupt nicht dafür, ob dieser richtig oder falsch ist.

Soweit Sie diesbezüglich Sorge um Ihre Haftung haben sollten Sie neben dem Haftungsausschluss in Ihren AGB auch eine Versicherung abschließen für Schäden, die durch Ihre Tätigkeit entstehen können. Der Haftungsausschluss alleine wird das nur in einem geringen Umfang auffangen können.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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