meine Frau und ich haben am 13.06. einen Betreuungsvertrag einer KITA nach persönlicher Besichtigung unterzeichnet und den Vertrag in den Briefkasten eingeworfen. Zudem haben wir ein Lastschrift Mandat unterzeichnet, welches ich heute (vorab via Email und per Einschreiben) widerrufen habe - es fand noch keine Abbuchung von unserem Konto statt.
Nun können wir den Platz nicht annehmen, da ein zeitnah geplanter Umzug innerhalb Münchens in KITA-Nähe nicht zustande kommt und wir zudem einen KITA Platz am Arbeitsplatz meiner Frau angeboten bekommen haben. Wir haben die KITA heute telefonisch darüber informiert, dass wir den Platz nicht annehmen können.
Da noch eine Unsicherheit bzgl. des Umzuges bestand, haben wir die Anmeldegebühr der KITA noch nicht überwiesen, da es im Vertrag heißt:
"Die Eltern verpflichten sich zur Zahlung einer Anmeldegebühr in Höhe von 490€. Die Zahlung der Anmeldegebühr innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung ist eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit dieses Betreuungsvertrages und ist auf folgende Bankverbindung zu überweisen... Die Anmeldegebühr ist eine einmalige Leistung, die bei Vertragsabschluss fällig wird und unter keinen Umständen zurückerstattet wird."
Auch in den AGB heißt es:
"Der Bildungs- und Betreuungsvertrag wird für beide Parteien rechtlich bindend mit Unterschrift des Vertrages und des SEPA-Mandats sowie Ausgleich der Anmeldegebühr (3.1 des Bildungs- und Betreuungsvertrages) innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt des gegengezeichneten Vertrages."
Ist mein Verständnis korrekt, dass der Vertrag nicht wirksam geworden ist, da wir die Anmeldegebühr (Potestativbedingung / aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des kompletten Vertrages) nicht überwiesen haben?
Haben wir dennoch Verpflichtungen aus dem Vertrag (zB Zahlung von Gebühren, Schadenersatz o.ä.)?
Ist es ratsam die Nichtannahme des Platzes und daher die Nichtzahlung der Anmeldegebühr sowie unser Rechtsverständnis per Einschreiben an die KITA zu senden und hilfsweise noch eine ordentliche Kündigung zu erklären?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die zitierten Klauseln sind widersprüchlich. Dass darf durch den Verwender nicht zu Lasten des Verbrauchers ausgenutzt werden. In Ihrem Fall ist deshalb noch kein Vertrag zustande gekommen, da die Gebühr nicht bezahlt worden ist.
Sie haben die Bedingung für das Wirksamwerden nicht erfüllt und die andere Klausel mit der sofortigen Bindungswirkung ist deshalb nicht anwendbar wegen der Widersprüchlichkeit der Regelung.
Sie können aber sicherheitshalber dennoch eine entsprechende Mitteilung an die Kita machen und auch eine hilfsweise Kündigung aussprechen. Diese sollten Sie per EinwurfEinschreiben versenden, das ist zu Nachweiszwecken sinnvoller als ein Einschreiben, da in diesem Fall der Zugang ohne Risiko der Nichtabholung der Sendung belegt werden kann.
Dann ist für die Kita und für Sie klar dokumentiert, dass am Vertrag nicht festgehalten wird und der Platz anderweitig vergeben werden kann. Da noch kein Vertrag zustande gekommen ist halte ich aber Schadensersatzansprüche gegen Sie ohnehin nicht für möglich.