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eBay-Käufer registriert sich mit gekürztem Namen + Packstation (=Rechnungsadresse)

29. Juli 2022 08:19 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


09:35

Hallo,

ein Käufer (Privatperson) hat sich auf eBay registriert und Ware bestellt, der Verkäufer stellte dabei eine unvollständige Rechnungsadresse mit und fragt beim Käufer nach.


Rechnungsadresse/Kontoinhaber:
-------------------------------------------------------------------------------
Max Muster (vollständig evtl.: Maximilian Mustermann)
Packstation 789 (Postfächer laut eBay-AGBs nicht erlaubt)
0123456789
98765 Musterstadt

Lieferadresse:
-------------------------------------------------------------------------------
Maximilian Mustermann
Musterstr. 99
98765 Musterstadt


Der Käufer weigert sich wehement eine korrekte Rechnungsadresse mitzuteilen und die Angaben im eBay-Konto (als Inhaber) zu ändern (zum Schutz auch anderer Verkäufer), worauf der Verkäufer den Verdacht des Betrugs hatte.
Der Verkäufer hat sodann auch die Bewertungen des Käufer für andere Verkäufer betrachtet, stellte eine großes Verhältnis negativer Bewertungen auf Grund von "Kleinigkeiten" fest, stufte der Käufer daher als sehr unbequem ein.

Der Käufer wurde eBay gemeldet, eBay bestätigte diese Angaben und seien nach eBay AGBs nicht erlaubt, der Käufer wurde dazu auch mehrfach informiert, was ihn nicht interessierte.

Der Verkäufer brach daher den Kauf ab, erstattete den Betrag zurück um keine weiteren Probleme einzugehen, zumal mit der neuen eBay-Zahlungsweise keinerlei Infos an den Verkäufer gehen. Wie der Käufer also an eBay bezahlt oder überhaupt bezahlt / zahlungsfähig ist, ist nicht ersichtlich. Wird der Betrag nach Abwicklung der Bestellung nicht bezahlt, eröffnet eBay einen Zahlungsstreitfall, der Verkäufer hätte aber nun das Problem, dass er keine korrekte Rechnungsadresse hätte, also niemanden zur Zahlung auffordern könnte.

Der Käufer geht nach 6 Monaten zum Anwalt, das selbige Produkte ist bei vielen anderen Händler erhältlich, ob man die Ware einerseits braucht nach 6 Monaten oder auch wo anders hätte bestellen können, deutet daraufhin, dass der Käufer lediglich auf Krawall gebürstet ist.

Der Anwalt fordert natürlich jetzt Anwaltskosten und Lieferung Zug-um-Zug!
Der Verkäufer sieht sich aber im Recht und möchte diesem nicht zustimmen.

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus?
Warum teilt der Käufer keine Rechnungsadresse mit nach Aufforderung?
Darf der Verkäufer nicht auf Grund Verdacht stornieren?

Danke

29. Juli 2022 | 09:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

warum der Käufer seine Adresse nicht mitteilen möchte, kann eigentlich nur vermutet werden.
Eine rechtliche Frage ist das nicht.

Aber hier hat der Verkäufer nach Rücksprache mit eBay und nach den eBay-Richtlinien sich korrekt verhalten.

Wenn trotz den Hinweisen von eBay und Aufforderung des Verkäufers die benötigten Informationen nicht erteilt werden, ist dem Verkäufer nichts anzulasten.

Daher hat er auch keinen Schadenersatz zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 29. Juli 2022 | 09:28

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Der Verkäufer sieht dies absolut genauso, da dieser stets bemüht war nötige Informationen einzuholen.

Es dreht sich vor allem konkrekt um dem Rechnungsempfänger, dieser haftet schließlich über den Kaufvertrag, wenn soll der Verkäufer also rechtlich belangen, wenn dieser Empfänger falsch ist?

Sofern Sie dies belegen könnten, würde das dem Verkäufer natürlich helfen.
Einerseits hat sich der Käufer falsch gegenüber eBay verhalten, anschließend gegenüber dem Verkäufer.
Vertragsverhältnis besteht ja aber zwischen Käufer und Verkäufer.

Ob solche Urteile wie diese vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 21.07.2020 – 5 StR 146/19) Gültigkeit finden, steht aus:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-durch-anmeldung-bei-einer-internetplattform-mit-falschem-namen-achtung-bei-ebay-bgh-beschl-v-21072020-5-str-14619_186176.html

Vielen Dank, der Verkäufer möchte sich nur absichern, ob sich dieser auf einen Rechtsstreit einlassen möchte.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juli 2022 | 09:35

Sehr geehrter Ratsuchender,

ob man sich auf einen Rechtsstreit einlassen will, ist zunächst eine wirtschaftliche Überlegung, hängt also von den Forderungen ab.

Der Kauf steht unter den Bedingungen der Einhaltung der eBay-Richtlinien. Und die hat der Käufer nicht eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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