Sehr geehrter Ratsuchender,
warum der Käufer seine Adresse nicht mitteilen möchte, kann eigentlich nur vermutet werden.
Eine rechtliche Frage ist das nicht.
Aber hier hat der Verkäufer nach Rücksprache mit eBay und nach den eBay-Richtlinien sich korrekt verhalten.
Wenn trotz den Hinweisen von eBay und Aufforderung des Verkäufers die benötigten Informationen nicht erteilt werden, ist dem Verkäufer nichts anzulasten.
Daher hat er auch keinen Schadenersatz zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Der Verkäufer sieht dies absolut genauso, da dieser stets bemüht war nötige Informationen einzuholen.
Es dreht sich vor allem konkrekt um dem Rechnungsempfänger, dieser haftet schließlich über den Kaufvertrag, wenn soll der Verkäufer also rechtlich belangen, wenn dieser Empfänger falsch ist?
Sofern Sie dies belegen könnten, würde das dem Verkäufer natürlich helfen.
Einerseits hat sich der Käufer falsch gegenüber eBay verhalten, anschließend gegenüber dem Verkäufer.
Vertragsverhältnis besteht ja aber zwischen Käufer und Verkäufer.
Ob solche Urteile wie diese vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 21.07.2020 – 5 StR 146/19) Gültigkeit finden, steht aus:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-durch-anmeldung-bei-einer-internetplattform-mit-falschem-namen-achtung-bei-ebay-bgh-beschl-v-21072020-5-str-14619_186176.html
Vielen Dank, der Verkäufer möchte sich nur absichern, ob sich dieser auf einen Rechtsstreit einlassen möchte.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ob man sich auf einen Rechtsstreit einlassen will, ist zunächst eine wirtschaftliche Überlegung, hängt also von den Forderungen ab.
Der Kauf steht unter den Bedingungen der Einhaltung der eBay-Richtlinien. Und die hat der Käufer nicht eingehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle