Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider besteht nicht ohne weiteres ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das gibt es zum Beispiel nur bei der Insolvenz der einen oder anderen Vertragsseite.
D.h., man müsste einen Aufhebungsvertrag zusammen erörtern.
Man sollte auch den Vertragspartner offen darauf hinweisen, dass das wirtschaftlich für Sie nicht mehr tragbar sei und deshalb eine Lösung gefunden werden müsste, auch die Gefahr für Ihren Vertragspartner bestünde, dass Sie keine Miete mehr oder nicht alle Mieten mehr zahlen können.
Ich würde das so unternehmen und nicht darauf warten, dass man Ihnen wegen Nichtzahlung der Miete außerordentlich gekündigt, was teils deutliche Mehrkosten auslösen würde.
Eine Möglichkeit wäre also zum Beispiel, dass die Geräte frühzeitig zurückgeben werden und noch ein Teil der Miete dafür gezahlt wird.
Die AGBs sehen da keine Besonderheiten der Kündigung vor.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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