Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten, wie folgt.
Grundsätzlich hat man keine Handhabe, wenn ein Vertragspartner für seine Leistungen einfach nicht abrechnet - bis Verjährung einritt.
Sie können aber natürlich versuchen, Druck aufzubauen, indem Sie den Pflegedienst anschreiben und ihm eine Frist setzen, die Abrechnung einzureichen. Teilen Sie im mit, welche Probleme Sie wegen der ausstehenden Abrechnung haben und drohen Sie ihm Schadenersatzforderungen an und Nichtzahlung der erbrachten Leistungen, wenn die Abrechnung nicht fristgerecht erfolgt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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