Folgen einer Annahmeverweigerung nach eBay-Auktion
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Verweigert im Rechtsgebiet Internetauktionen:
1. Verweigerung der Zahlung: Der Käufer weigert sich, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
2. Verweigerung der Annahme: Der Käufer weigert sich, die gekaufte Ware anzunehmen.
3. Verweigerung der Lieferung: Der Verkäufer weigert sich, die verkaufte Ware an den Käufer zu liefern.
4. Verweigerung der Gewährleistung: Der Verkäufer weigert sich, die gesetzliche Gewährleistung für Mängel der Kaufsache zu übernehmen.
5. Verweigerung der Nacherfüllung: Der Verkäufer weigert sich trotz Vorliegens eines Mangels, Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
6. Verweigerung des Widerrufs: Der Verkäufer weigert sich fälschlicherweise, das Widerrufsrecht des Käufers anzuerkennen.
7. Verweigerung der Rücknahme: Der Verkäufer weigert sich, die Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzunehmen.
8. Verweigerung der Rückzahlung: Der Verkäufer weigert sich nach Widerruf, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.
9. Verweigerung der Mitwirkung: Eine Partei weigert sich, an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken.