Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:
Die Rechtslage ist eindeutig. Das Fenster ist beschädigt, also mangelhaft im Sinne von § 434 BGB. Der Händler kann oder will offenbar nicht nachbessern. Sie können daher vom Vertrag zurücktreten. Der Kaufpreis sowie bereits gezahlte Versandkosten müssen erstattet werden. Die mangelhafte Ware kann auf Kosten des Händlers an diesen zurück gesendet werden. Entgegenstehende AGB des Händlers ändern hieran nichts. Es handelt sich nicht um einen Fall des Widerrufs, bei dem in der Tat Versandkosten dem Kunden auferlegt werden können, sondern um einen Fall der Mangelhaftung, die natürlich auch bei individuellen Maßanfertigungen greift. Weigert sich der Händler, die Ware zurück zu nehmen und /oder Versandkosten zu erstatten, können Sie ihn gerichtlich in Anspruch nehmen.
Ich wünsche viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
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