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Probleme mit einem ebay ja in den USA

13. Dezember 2022 04:57 |
Preis: 30,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Schönen guten Abend, ich habe ein Problem mit einem eBay-Käufer in den USA, folgendes Problem ist hier aufgetaucht:

Ich habe einen Artikel in die USA verkauft für ungefähr 250 Dollar. Den Artikel habe ich verschickt ca eine Woche später meldet sich der Käufer und sagt er möchte den Artikel nicht mehr haben, der Artikel wurde aber bei ihm zugestellt und er will in partout nicht zurückschicken Punkt in einer Mail sagte er mir dass er den Artikel bekommen hat in der zweiten Mail behauptet er aber er hat den Artikel nicht bekommen.

Das Problem ist, jetzt ist der Artikel bei ihm und das Geld hat er auch zurückbekommen. Der Artikel wurde durch die Plattform ebay.com verkauft nicht über eBay.de. was habe ich für Chancen? Der Käufer hat in einer einzigen Mail leider nur erwähnt dass er den Artikel bekommen hat, reicht dies aus? An welchen Anwalt kann ich mich da wenden? Der Käufer sitzt in den USA und meldet sich überhaupt nicht mehr dazu und verweigert jegliche weitere Aussage, es gibt nur diese eine Bestätigung die er mir geschickt hat dass er den Artikel bekommen hat reicht dies aus?

13. Dezember 2022 | 08:28

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
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Sehr geehre/r Ratsuchende/r,

eine Bestätigung wird zwar ausreichen.

Auch werden Sie ihn hier in Deutschland verklagen können und zwar nach deutschem Recht, wenn der Verkauf hier stattgefunden hat.

Aber die Klage und auch die mögliche Vollstreckung, die dann in den USA stattfinden muss, wird einen solchen finanziellen Aufwand benötigen, dass es wirtschaftlich mehr als zweifelhaft sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 13. Dezember 2022 | 17:43

Hallo, nein wie schon geschrieben die Artikel wurden über die internationale Plattform ebay.com verkauft und ich glaube da gilt dann das amerikanische recht meine Frage ist ich habe eigentlich wenig Chancen es zu vollstrecken? Also muss ich auf Kulanz irgendwann das Käufers hoffen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Dezember 2022 | 17:54

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Vollstreckungskosten ständen komplett außer Verhältnis und können auch nicht von der Gegenseite beigetrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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