Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

EBay Kauf Verkäufer verweigert Rücknahme

| 21. September 2024 11:45 |
Preis: 40,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Ich habe eine große sperrige Maschine gekauft, die nach der Inbetriebnahme nur wenige Tage funktionierte. Ich habe über Ebay den Verkäufer informiert, aber er wollte die Maschine nicht reparieren, weil ich ihn über seine Firmen-Email kontaktieren sollte. Das habe ich nicht gemacht, weil ich sonst der Käuferschutz verlieren würde. Statt dessen habe ich vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Ebay hat die Rückgabe bestätigt und den Verkäufer gebeten, dass Rücksendeticket zu schicken und ihm eine Frist gesetzt, die er verstreichen ließ. Er will rechtliche Schritte gegen mich unternehmen. Wie er dies begründen würde, nannte er nicht.
Ebay hat die Kaufsumme über PayPal zurückgefordert und ich habe das Geld zurückbekommen. Die sperrige Maschine steht mir nun im Weg. Wie lange muss ich diesen Zustand dulden, denn der Rechtsweg, der unter Umständen über mehrere Instanzen läuft, kann Jahre dauern?
Wenn ich ihm die Maschine selber zurück schicke, muss ich die Transportkosten von ca. 100€ bezahlen und er würde die Annahme der Maschine verweigern, wodurch weitere Transportkosten entstehen würden.
Meine Bitte um Reparatur der Maschine ist er nicht nachgekommen. Die Maschine wurde als deutsche Marke bei Ebay angeboten. Allerdings nannte er nicht das wirkliche Herstellerland.
Ich habe den Verdacht, dass er durch den Klageweg nur erreichen will, das die Garantiezeit abläuft, und er dann nicht mehr reparieren braucht, falls dies vom Gericht angeordnet werden sollte.
Was kann ich tun, um diese Hinhaltetaktik zu hindern?

21. September 2024 | 13:27

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

nachdem Sie den Kaufpreis zurückerstattet bekommen haben, können Sie wie folgt vorgehen:

Sie forden ihn schriftlich unter Fristsetzung zur Abholung auf.

Damit setzen Sie ihn in Annahmeverzug.

Teilen Sie ihm weiter mit, dass Sie nach Fristablauf die Maschine über einen Gerichtsvollzieher versteigern lassen werden und er die Kosten dafür zu tragen hat.

Nach Fristablauf setzen Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung, damit dieser die Maschine dann versteigert.

Der Erlös nach Abzug der Kosten geht dann an den Verkäufer.

Einfach entsorgen dürfen Sie die Maschine nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 21. September 2024 | 17:02

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. September 2024
5/5,0

ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht