Sehr geehrter Ratsuchender,
nachdem Sie den Kaufpreis zurückerstattet bekommen haben, können Sie wie folgt vorgehen:
Sie forden ihn schriftlich unter Fristsetzung zur Abholung auf.
Damit setzen Sie ihn in Annahmeverzug.
Teilen Sie ihm weiter mit, dass Sie nach Fristablauf die Maschine über einen Gerichtsvollzieher versteigern lassen werden und er die Kosten dafür zu tragen hat.
Nach Fristablauf setzen Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung, damit dieser die Maschine dann versteigert.
Der Erlös nach Abzug der Kosten geht dann an den Verkäufer.
Einfach entsorgen dürfen Sie die Maschine nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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