Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einem Kauf von einem privaten Käufer tragen Sie grundsätzlich das Risiko einer Beschädigung beim Versand.
Ich habe nach Blick auf die Auktion aber meine Zweifel, ob der Verkäufer wirklich privat handelt. Mit über 2.000 Bewertungen und aktuell mehreren gleichartigen neuen und originalverpackten Artikeln im Angebot bin ich mir relativ sicher, dass ein Gericht im Streitfall die Tätigkeit bei ebay als gewerblich einstufen würde (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008 - Az. I ZR 3/06
. Die Folge wäre, dass der Verkäufer gemäß § 475 Absatz 2 BGB
das Risiko des Transportschadens trägt und Ihnen den Schaden ersetzen bzw. das Gerät gegen Rückzahlung des Kaufpreises ersetzen muss. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie das Waffeleisen für den privaten Gebrauch erworben haben.
Aber selbst wenn es sich um einen privaten Verkäufer gehandelt hätte, hätte er die Ware ordnungsgemäß verpacken müssen (und ausreichend versichern müssen, wenn versicherter Versand vereinbart war). War das Gerät erkennbar nicht transportsicher verpackt, haftet auch der private Verkäufer für den dadurch entstandenen Schaden.
Sie können daher gegenüber dem Verkäufer den Kaufvertrag mit Hinweis auf die gewerbliche Tätigkeit widerrufen und eine Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich der von Hermes erhaltenen Summe) gegen Rückgabe des Gerätes verlangen. Alternativ können Sie auch die Reparatur verlangen, soweit dies möglich und für Sie von Interesse ist. Ein Hinweis auf das Interesse von eBay und Finanzamt an einer verschleierten gewerblichen Tätigkeit kann ggf. Wunder wirken, wenn der Verkäufer sich querstellt. Hilfsweise sollten Sie Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Hermes-Zahlung und Kaufpreis wegen unzureichender Verpackung verlangen.
Verweigert der Verkäufer trotz Fristsetzung jeglichen Ausgleich, können Sie einen auf Kaufrecht spezialisierten Anwalt vor Ort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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