Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst : Ich kann ihre Wut verstehen und ihren Ärger auch. dennoch müssen wir hier ein wenig abseits der Jurisprudenz nach einer Lösung suchen, denn Paypal/ebay ist durchaus berechtigt, die Bedingungen für den Käuferschutz festzulegen, und ich weiß selbst, das von Käuferschutz in einigen Konstellationen keine Rede sein kann.
Als erstes muss ich ihnen leider den Zahn ziehen, dass sie FedEX in Anspruch nehmen können, wenn sie die Waren nicht annehmen/ Abholen , und sie deswegen vernichtet wird. Ein Vertrag haben sie allein mit dem Verkäufer und nur dieser hat einen Vertrag mit FedEx, wobei auch er in diesem Fall keine Leistungen von FedEx sondern nur Ersatz von ihnen verlangen könnte.
Mit anderen Worten Annahmeverweigerung und Nichtabholung stellen keine Lösung ihres Problemes dar.
Auch an Paypal kommen sie faktisch nicht ran. Mit den AGB hatte ich vor kurzem selbst zu tun, diese sind wasserdicht. Wenn der VK einen Versandbeleg nachweisen kann, können sie keinen nicht erhaltenen Artikel melden, denn dies lehnt Paypal ab.Eine Annahmeverweigerung nützt ihnen hier wenig, da der Artikel als bei ihnen angekommen zählt, der Verkäufer also seinen Pflichten komplett nachgekommen ist. Eine selbstverschuldetes Nichtankommen ist beim Käuferschutz ausgeschlossen, dies bedarf auch keiner ausdrücklichen Erwähnung, da eine Annahmeverweigerung in den Rechtssystemen einheitlich als Käuferverschulden ausgelegt wird, Paypal aber nur einspringt, wenn dieses nicht vorliegt. Nur wenn sie nachweisen können, dass er nicht zugestellt wurde ( Abholschein genügt) könnte Paypal helfen, aber hiervon würde ich in ihrer Situation zwingend abraten. Auch verloren ist in diesem Zusammenhang weit auszulegen, denn vom Ausachluss sind Güter betroffen, die vom VK wie geschuldet auf den Weg gebracht wurden, dies liegt bei ihnen vor, und dennoch ein Verlust eingetreten ist. In den Fällen wo ordnungsgemäß aufgegebenen Ware verloren geht, kann sich der Vertragspartner des Versandunternehmens nur beim Versandunternehmen schadlos halten, denn laut dem geschlossenen Vertrag schuldet er das Ankommen der Sendung, und somit Schadenersatz wegen nicht Erfüllung, wenn das Paket nicht eintrifft. Ein Schadenersatzanspruch steht ihnen allerdings dort nicht zu, wo sie die Zerstörung oder den Verlust der Ware selbst verschuldet und herbeigeführt haben. Über Paypal und FedEx hätten sie also keine Ansprüche und auch gegen den Verkäufer wären diese bei Nichtannahme ausgeschlossen. Auch einen Artikel, der von der Beschreibung abweicht, liegt nicht vor, so dass sie den Käuferschutz in Ruhe abhaken können- so leid es mir tut.
Den Verkäufer zu verklagen oder zum Schadenersatz bezüglich der Portokosten zu verpflichten ist zwar wegen Nichteinhaltung des vertraglich vereinbarten Widerrufsrechtes theoretisch möglich, wie durchsetzbar dies anhand des Sitzes in Amerika ist, können sie sich vermutlich an 3 Fingern abzählen. Hier verbrennen sie nur jede Menge weiteres Geld.
Aber: Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung über Paypal eine Rückgabe an den Verkäufer zu beantragen, und hier können sie vortragen, dass sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben und der Verkäufer entgegen seiner Auktionsbeschreibung hierauf nicht reagierte. Paypal wird einen Moment für die Bearbeitung brauchen und dann entscheiden, dass sie den Artikel zurücksenden können. Sie erhalten dann das Gesamte Geld und zwar inkl. der an den Verkäufer gezahlten Portokosten zurück. Allerdings tragen sie die Kosten der Hinsendung zum Käufer, dies kann nur per versichertem Versand geschehen, das ist wichtig, da sie die Sendungsnummer an Paypal senden müssen, damit Paypal auch ohne Mitwirkung des Verkäufers an sie das Geld zurückzahlt. Aber sie tragen die Kosten der Rücksendung.
Warum diese allerdings 500,00 € betragen sollen, erschließt sich mir nicht. Sie können den Versandservice wählen, der ihnen am besten passt. Über dhl, versenden sie aus meiner Sicht am günstigsten, in Abhängigkeit vom Gewicht kann sich auch UPS oder der DPD anbieten. Sie sind nicht an einen vorgegebenen Versandservice gebunden, erst Recht nicht an TNT oder FedEX.
Also, auch wenn der Verkäufer sich hier nicht vertragsgemäß verhalten hat, haben sie wenig tatsächliche Chancen dagegen vorzugehen. Sie haben nur die Möglichkeit über Ebay/PAYPAL einen Antrag auf Rücknahme des Artikels zu stellen und sich den günstigsten Versand Service raus zu suchen. Sobald eine Annahmeverweigerung oder Nichtabholung ihrerseits vorliegt, haben sie keine Rechte im Rahmen des Käuferschutzes oder gegen den Verkäufer. Theoretisch ist der Verkäufer verpflichtet, die Portokosten zu erstatten, da kein Kaufvertrag vorliegt. Dies werden sie aber realistisch nicht durchgesetzt bekommen.
Tipp:
Eventuell lohnt sich hier ein Anruf beim Paypal-Kundenservice, um ihre Lage zu erläutern, insbesondere , dass der Kaufvertrag fristgerecht vor Versand widerrufen wurde und es sich somit um die Lieferung nicht bestelletr Waren handelt, für die der Kaufvertrag erloschen ist. Aber für besonders erfolgsgekrönt halte ich dies nicht, dennoch würde ich es probieren, da auch wenn die Rücksendekosten günstiger als 500,00 € sind, diese eben doch nicht günstig ausfallen.
Es tut mir leid , dass ich keine günstigeren Alternativen für sie habe.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen