Käufer holt ersteigerte Ware nicht ab, tritt vom KV zurück, was tun?
3. Juli 2019 16:36
|
Preis:
40€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
Fristsetzung und Rücktritt
Tatbestand:
Mo 27.05.19: Per u.a. Internetauktion ersteigert auf eBay.de ein Unternehmen (vermutlich Einzelunternehmer) aus Heilbronn einen mehrere Jahre in Gebrauch befindlichen Weinkühlschrank für 334,00 EUR zur Selbstabholung in Berlin Mitte aus einem Privathaushalt. Aus den Fotos wird deutlich, dass das Gerät in einer Wohnung in Berlin Mitte steht und im Text werden die 80kg Gewicht angegeben. Das Geschoss, auf dem sich der Kühlschrank befindet (5..OG) und eine Frist zur Abholung habe ich nicht angegeben.
Di 28.05.19 Der Käufer fragt per eBay Nachrichtensystem an, ob er auch eine Spedition zur Abholung beauftragen kann, dem ich am 29.05.19 zustimme, ohne weitere Auktionsbedingungen zu verändern. Dies bedeutet für mich, dass Käufer zwar nicht mehr persönlich erscheinen muss, aber das Gerät nach wie vor an Ort und Stelle in der Wohnung abholen muss, nur eben Dritte damit beauftragen kann
Mi 29.06.19 Käufer beauftragt ohne Abstimmung der Tageszeit mit mir eine Spedition zur Abholung am Montag, den 03.06.19 ohne Uhrzeitangabe und verweigert nähere Auskunft dazu
Mo 03.06.19 Ich bin den ganzen Tag vor Ort, keine Spedition zu sehen. Entscheidend ist allerdings, dass die beauftragte Spedition das Gerät nur auf einer Palette fixiert und verpackt und an der Bordsteinkante übernommen hätte. Dies wurde mir nicht mitgeteilt und ich hätte dies auch nicht leisten können und müssen, es ist Selbstabholung vereinbart
Mo 03.06.19 Käufer behauptet per sms weiterhin, ich hätte das Gerät verpacken, auf eine Palette stellen und an den Bordstein verbringen müssen. Ich biete per sms Rücktritt vom KV an, wird abgelehnt.
Ich setzte daraufhin per sms eine Frist zur Abholung bis zum 17.06, da anschließend kein Lagerplatz mehr zur Verfügung steht. Verkäufer sagt per sms zu, sich darum kümmern zu wollen
Mi 19.06.19 Nichts ist geschehen, auch keine Kommunikation. Ich fordere per Einschreiben den Käufer auf, den Kühlschrank bis zum 30.06.19 abzuholen, dies in Absprache des konkreten Termins 48 Stunden zuvor. Zusätzlich biete ich mit dem 25.,26.,27.06. drei konkrete Tage zur Abholung bis 19 Uhr bei 24 Stunden Vorankündigung.
Andernfalls behalte ich mir Rücktritt und/oder externe Lagerung und/oder Entsorgung und/oder Verkauf des Geräts vor, dies jeweils unter möglichem Schadenersatzanspruch. Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Wohnung, in der das Gerät steht, ab ca. dem 05.07.19 nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Mi 26.06.19 Käufer sendet whats app, in der er anfragt, ob eine Abholung am 28.07 möglich ist, also 28 Tage nach Ende der durch mich per Einschreiben gesetzten Frist und nach Auflösung der Wohnung. Meine im Einschreiben am 19.06.19 vorgeschlagenen Termine bleiben unkommentiert. Ich sehe die Nachricht erst am nächsten Tag und entscheide noch nicht zu antworten, da dazu eine teure externe Lagerung des Kühlschranks notwendig würde und ich nicht in Vorleistung gehen will. M.E. bin ich dazu nicht verpflichtet, ich muss mir eine Meinung bilden.
Fr 28.06.19 Käufer schlägt per ebay Nachricht Termin unter Ignorieren der 48 Stunden Vorankündigungsfrist für den 29.06.19 sowie nach Ende meiner Frist am 02.07.2019 vor. Ich bin jedoch bereits terminlich weit außerhalb Berlins gebunden und schlage ebenfalls per ebay Sonntag den 30.06. und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausnahmsweise den 01.07.19 vor.
29.06.19 Käufer tritt ohne weitere Kommentierung vom Kaufvertrag zurück
Zusammenfassend hat der Käufer (Unternehmen) aus meiner Sicht einen untauglichen Abholversuch per Spedition am 03.06. veranlasst, der nicht vertragskonform war. Anschließend hat er sich 3.5 Wochen nicht gemeldet und erst am 26.06. mit dem 28.07. einen weiteren untauglichen Termin wegen anstehender Wohnungsauflösung angeboten, den ich noch nicht beantwortet hatte. Zudem hat er mit dem 29.06. und 02.07. zwei Termine angeboten, die ich wegen Abwesenheit nicht erfüllen konnte. Dann trat er am 29.06. zurück, ohne die von mir zuvor angebotenen Alternativtermine des 30.06. und 01.07. als Reaktion auf meine Ablehnung wegen Abwesenheit anzunehmen.
Ich (Privatperson) dagegen war am vom Käufer veranlassten untauglichen Speditionstermin 03.06 anwesend. Ich bot dem Käufer anschließend freie Auswahl des Abholtermins per Frist bis zum 17.06. Sodann bot ich per Einschreiben drei konkrete Termine sowie freie Auswahl unter 48 Stunden Vorankündigungspflicht bis zum 30.06. Danach bot ich weitere 2 konkrete Termine an, insgesamt über den gesamten Zeitraum hinweg also 7 konkrete Termine (2 weitere Vorschläge habe ich aus Vereinfachungsgründen noch nicht erwähnt) sowie freie Auswahl teilweise ohne teilweise mit Abspracheerfordernis über den gesamten Juni hinweg.
Fragen:
Habe ich meine Pflichten als Verkäufer bzgl. Bereitstellung der Ware ausreichend erfüllt?
Wenn ja, bleibt dies auch so unter dem Aspekt, dass in der Auktion keine Abholfrist genannt war?
Ist die Fristsetzung zur Abholung zum 30.06. i.O. oder zu kurzfristig?
Wer macht sich aus dem o.a. Vorgang schadenersatzpflichtig, der Käufer oder der Verkäufer?
Der Kühlschrank muss kufri weg, es bleibt keine Zeit mehr ihn zu versteigern. Kann ich ihn entsorgen lassen und den Kaufpreis behalten?
Oder kann ich ihn kufri verkaufen und den zu erwartenden niedrigeren Preis als Schadenersatz ggü. dem Käufer geltend machen? Was wenn ich ihn nicht rechtzeitig los werde?
Kann der Käufer wieder in den Vertrag eintreten, solange ich den Rücktritt noch nicht offiziell angenommen habe?
Wie muss ich ggü. dem Käufer jetzt reagieren, was ist zu tun?
Vielen Dank und herzliche Grüße :)