Aufhebung Verwaltungsakt ohne Begründung
vom 25.8.2020
für 45 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Guten Tag, eine Gemeinde XY sendet der Person R einen Zahlungsbescheid. Gegen diesen Bescheid legt die Person R Widespruch ein, der von der Gemeinde XY negativ beschieden wird. Person R erhebt daraufhin Klage beim zuständigen Gericht (die Klage wird noch nicht begründet, die Begründung wird nachgereicht). Die Gemeinde XY hebt daraufhin den Zahlungsbescheid mittels Aufhebungsbescheid auf und ...