Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen dieser online- Ersteinschätzung gerne wie folgt:
Der Grundsatz ist zwar, dass Verwaltungsakte, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, rechtskräftig werden und man keine Rechtschutzmöglichkeiten hat.
Wenn es jedoch so ist, dass es sich um einen offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsakt handelt, so muss die Behörde diesen ggf. zurücknehmen. Das ist in §§ 48
ff. Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Auch kann man hierauf ggf. klagen.
Sie sollten sich mit allen Bescheiden an einen Rechtsanwalt wenden, damit dieser die einzelnen Bescheide genau prüfen kann und so den jeweiligen Einzelfall beurteilen. Besorgen Sie sich am besten vorher einen Beratungshilfeschein beim für Sie zuständigen Amtsgericht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie dann keine Rechtsanwaltsgebühren bezahlen.
Je früher Sie hier handeln, desto besser, da ggf. Fristen zu beachten sind.
Weitere Auskünfte kann ich nicht geben, da ich die Bescheide nicht vorliegen habe.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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