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Probezeit

13. August 2018 06:43 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Probezeit Schule

Unser Sohn hochbegabt hochsensible wechselte letztes Jahr die schule in die 5 Klasse. Dass es nicht einfach wird war uns klar.es gab immer wieder Reibereien.Aber er bekam nie eine "Strafe" wie z.b Nachsitzen.
Im April waren wir zum Gespräch Rektorin und Klassenlehrerin . Dort erfuhren wir das unser Sohn nun auf Probe auf der Schule ist...ist ein Privatgymnasium.Angeblich hätten wir einen Brief bekommen dieser kam erst später.
Unser Sohn ist seid 4 Jahren in Psychologischer Behandlung
Die Probe sollte bis zum Schuljahresbeginn 2017/2018 sein.
Diese ist nun zu Ende.Seid einer Woche ist die Schule wieder.
Wie auch diese Woche und auch seid April gab es keinen Vorfall mehr.
Leider hat die Klassenlehrerin kein Verständnis .sie hat sich auch nicht informiert was hochsensible für unser Sohn bedeutet .Sie hatte nur Mal ein Gespräch mit unserer Psychologin.
Heute kam nun ein Brief in dem nun schon wieder eine Probezeit beschlossen wurde und zwar bei einer Klassenkonferenz am 16.6 zwei Wochen vor den Sommerferien.
Wir kann dies sein er hat sich nichts zum Schulden kommen lassen
Können sie dies einfach so machen
Unser Sohn weiss davon nicht.
Wir haben mit einigen Lehrer Gespräche geführt und sie sagten dass es viel besser oder auch nichts mehr wäre

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können gegen einen Verwaltungsakt rechtlich vorgehen, jedoch ist es rechtlich schwierig, ob die Verhängung einer Probezeit bereits ein Verwaltungsakt ist oder erst die Versagung des Weiterbesuchs der Schule. Ob Sie jedoch gegen die Schule vorgehen wollen, sollten Sie mit Bedacht entscheiden - eine Probezeit kann für alle Beteiligten eine Chance sein, auch für Ihren Sohn, ob er sich dort wohl fühlt! Sprechen Sie unbedingt nochmal mit dem Direktor, ggf. auch mit der Schulbehörde und/oder dem Jugendamt!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. August 2018 | 09:48

Es geht ja eher darum ob sie schon wieder eine Probezeit machen dürfen.
Die erste Probezeit war ja klar mit der Bedingung wenn nichts mehr passiert diese dann Ende des Schuljahres 2017/2018 aufgehoben wird.
Es ist nichts passiert und schon kommt die nächste Probezeit....
Geht dies einfach so weiter? Er hat sich verbessert nichts ist passiert und dann wieder eine Probezeit?
Versteh ich nicht.Sohn möchte auf der Schule bleiben hat Freunde etc

Dürfen. Sie dann wieder eine Probezeit auferlegen wie lange soll dass denn gehen.. wenn es doch festgelegt wurde

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. August 2018 | 08:28

Was ich bezüglich des Vorgehens gegen die Probezeit geschrieben hatte, ist wichtig, da Ausführungen dazu, ob die Schule das darf oder nicht sich erübrigen, wenn Sie gar kein Rechtsmittel haben, denn dann könnten Sie, auch wenn unberechtigt, nicht dagegen vorgehen.
Zudem erschwert die Beurteilung, dass die Probezeit in Ihrem Bundesland nicht konkret im Schulgesetz verankert ist. Daher ist es Schulsache unter Ausübung des Hausrechts.


Sie müssen daher unbedingt vor Ort mit einem Anwalt die Schreiben der Schule überprüfen und prüfen, ob diese fähig sind (also ein Verwaltungsakt sind, Indiz: Rechtsbehelfsbelehrung), eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zu riskieren.

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