Wo steuerfreie Zusatzleistungen für Arbeitnehmer regeln?
vom 13.2.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wir möchten einem Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag nun einen unbefristeten Anschlussvertrag ab Sommer anbieten und sind uns bei den Konditionen schon einig. Bestandteil sind allerdings einige aus unserer Sicht steuer- und sozialversicherungspflichtige Leistungen: -Bahncard 50 -Sportabo Jetzt die Frage: Wo regeln wir das? Gehört das in den Arbeitsvertrag oder anderswo hin? Wenn in den Arb ...