Arbeit nach Altersteilzeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Folgende Voraussetzungen: Mein Arbeitsverhältnis endet mit der Beendigung der ATZ am 30.09.10. Im Sept 10 vollende ich auch mein 60. Lebensjahr. Es besteht der Vertrauensschutz und ich könnte ab Okt. 10 in die vorgezogene Altersrente mit der gesetzlichen Kürzung von 18% (60Mon.x 0,3%) gehen. Nun habe ich meine Lebensplanung auch aus finanziellen Gründen überdacht und will noch zumindest 3 Jahre ...