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mithelfende familienangehörige(bekommt momentan 500 euro mütterunterstützung)

| 12. April 2010 10:22 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

darf meine tochter bei mir aushelfen in der gaststätte ohne daß gleich die unterstützung gestrichen wird?

12. April 2010 | 12:54

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass Ihre Tochter Sozialleistungen erhält und Ihre Frage darauf abzielt, ob im Falle einer Mitarbeit diese angerechnet werden. Sofern Sie Ihre Tochter in Ihrer Gaststätte beschäftigen möchten, kann diese ein monatliches Einkommen in Höhe von 100,- € erzielen, ohne dass dieses auf eventuelle Leistungen angerechnet wird. Hat sie einen 400,- € Job, so wird von dem über 100,- € hinausgehenden Betrag 80 % auf die Leistungen angerechnet. 20% darf sie damit behalten. Verdient sie beispielsweise 400,- €, so bleibt neben dem Grundfreibetrag von 100,- € ein weiterer Betrag von 60,- € (20% von 300,- €) anrechnungsfrei. Verdient sie über 400,- € hinaus, so bemessen sich die Anrechnung bzw. der Freibetrag nach dem Bruttoeinkommen.

Sollten diese Angaben nicht zutreffen, so bitte ich um genaue Mitteilung im Wege der Nachfragefunktion, welche Leistungen Ihre Tochter erhält. Hier kann sodann ggf. noch eine andere Einschätzung vorgenommen werden. Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie auch sonst die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


Rückfrage vom Fragesteller 12. April 2010 | 13:27

meine tochter hat eine vier monate alte tochter und bekommt demzufolge elterngeld für ein jahr vom staat.die höhe beträgt 500 euro.sie ist nicht verheiratet.bitte deshalb nochmals um überprüfung des sachverhaltes und bedanke mich für ihre bemühungen.




Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. April 2010 | 13:47

Sehr geehrte Ratsuchende,

haben Sie vielen Dank für die Konkretisierung. Ihre Tochter kann bei Bezug von Elterngeld bis zu 30 Stunden pro Wochen im Monatsdurchschnitt arbeiten. Allerdings wird dieses auf das Elterngeld voll angerechnet. Einen finanziellen Vorteil würde sie also nicht erzielen können.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

Bewertung des Fragestellers 14. April 2010 | 15:36

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