Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Eine Kapitalgesellschaft (A) hält einen Anteil von 8% an einer anderen Kapitalgesellschaft (B). Nun soll B von A ein Gesellschafterdarlehen erhalten, welches mit einem Rangrücktritt versehen werden soll, damit das Darlehens im Falle einer Krise von B bilanztechnisch wie Eigenkapital behandelt werden kann. Aktuell befindet sich B nicht in einer Krise, der Rangrücktritt soll rein vorsorglich erfolge ...