Atypische Beteiligung
vom 1.4.2020
für 61 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Sehr geehrter Damen und Herren, ich möchte bei einer noch nicht gegründeten GmbH als Atypischer stiller Beteiligter in Mitunternehmerschaft fungieren. Ist es möglich meine Beteiligung an der GmbH in Form des Stammkapitals zu leisten und dieses auch so im Beteiligungsvertrag zu vereinbaren. Natürlich muss das Stammkapital zur Handelsregistereintragung vorher bereitstehen bzw. eingezahlt werden ...