Aufsichtsübernahme durch die Schulsekretärin
vom 9.2.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Guten Tag, ich arbeite als Schulsekretärin in einer weiterführenden Schule. Hierzu habe ich einen Arbeitsvertrag mit meinem Schulträger (Großstadt/Rathaus). Bereits beim Einstellungsgespräch wurde mir deutlich gemacht, dass der Schulleiter NICHT mein Dienstvorgesetzter sei sondern der Fachbereichsleiter der Kommune. Der Schulleiter könne mir nur Dinge übertragen, "die auch für den Träger so ok ...