Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arbeitgeber zahlt Abfindung und gibt es als Bruttoarbeitslohn an.

| 7. Februar 2025 13:18 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde zum 31.01.2025 fristgerecht gekündigt und habe eine Abfindungszahlung erhalten.

Diese wurde mir nun ende Januar ausgezahlt und habe heute auf der Abrechnung festgestellt das der Arbeitgeber die Abfindung als Sozialversicherungspflichtig angegeben, und dies auf mein Bruttoarbeitslohn aufgeschlagen hat. Das hat zur Folge, dass nach dem Abfindungsrechner eine Differenz von ca. 16.000€ entstanden ist. Da auf Abfindungen nur Einkommenssteuer verrechnet wird und keine Sozialabgaben.

Ein Telefonat mit dem Abrechnungsbüro von meinem Arbeitgeber, kam nur plum am Telefon das die das einfach automatisiert so machen ,und ich die Steuererklärung machen soll und es keine Sonderbehandlung gibt.

Ich wollte Fragen ob es möglich ist das zu berichtigen. Der Arbeitgeber soll die Abrechnung korrigieren und mir den Fehlbetrag auszahlen. Da mir ja ein finanzieller Nachteil entstanden ist, obwohl man das hätte verhindern können.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Gruß

Florian. R

7. Februar 2025 | 13:59

Antwort

von


(1350)
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Echte Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, sind nicht sozialversicherungspflichtig. Diese Art von Abfindung gilt nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des Sozialversicherungsrechts und ist daher von Sozialabgaben befreit. Lediglich sog. "unechten Abfindungen können sozialversicherungspflichtig sein. Dies trifft zu, wenn die Zahlung als verdecktes Arbeitsentgelt angesehen wird (wozu z.B. auch die verdeckte Zahlung von Prämien oder Boni für bereits geleistete Arbeit gehört).

In ihrem Fall gehe ich davon aus, dass es sich um eine echte Abfindung handelt, die dementsprechend nicht sozialversicherungspflichtig ist

Wenn der Arbeitgeber hier falsch abrechnet, haben Sie einen Anspruch auf Korrektur und Auszahlung des fehlenden Betrages. Das Ganze erscheint auch aus Sicht des Arbeitgebers völlig unsinnig, weil er selbst ja auch Sozialabgaben abführt, auf die keine Anspruch besteht. Also sollte auch ihr Arbeitgeber ein Interesse an einer Korrektur der Abrechnung haben.

Ich würde empfehlen, das Ganze schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber darzustellen und diesen zu einer Korrektur aufzufordern. Das Lohnbüro kann man natürlich parallel dazu auch schriftlich informieren. Aber wie geschrieben sollte auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass mit dem Lohnbüro zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 9. Februar 2025 | 09:17

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. Februar 2025
5/5,0

ANTWORT VON

(1350)

August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
Web: https://www.kanzlei-alpers.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht