Rückgabe von probierten Feinstrumpfhosen im Onlinehandel
vom 16.6.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich hätte gerne gewusst, ob ich als Online-Händler verpflichtet bin, Feinstrumpfhosen wieder zurückzunehmen, wenn sie aus der Verpackung genommen wurden und zu Testzwecken angezogen wurden. Durch das Anprobieren dehnen sich diese Strumpfhosen so, dass man die Ausbuchtung in der Ferse sieht und bei weissen und rosa Strumpfhosen sind auch oft Bereiche verschmutzt ( zB. die Ferse oder der ganze F ...