Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Messebesuche können sowohl privater als auch beruflicher Natur sein, so dass gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar erklärt und belegt werden muss, dass der Besuch ausschließlich beruflich veranlasst war. Da Sie die Nachweispflicht tragen, ist es ratsam, alle Belege wie Eintrittskarten, gesammelte Visitenkarten, Grund des Besuchs, Notizen für den Besuch etc. zu sammeln und diese dem Finanzamt zu übermitteln. Sofern Sie nur die Bestätigung des Mitfahrers als Nachweis eingereicht haben, dürfte diese allein zum Nachweis nicht ausreichen.
Je häufiger Sie an Messen teilnehmen und desto entfernter der Messeort ist, desto höhere Anforderungen stellt das Finanzamt an den Nachweis.
Da Sie bereits gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt haben, der nur teilweise abgeholfen wurde, bleibt Ihnen nur noch der Klageweg. Wie erfolgreich eine Klage wäre, kann von hier aus ohne Kenntnis Ihrer Steuerunterlagen nicht beurteilt werden. Letztendlich hängt der Erfolg davon ab, ob Ihnen der Nachweis gelingen wird. Die Zeugenaussage Ihres Mitfahrers wird nicht ausreichen. Eventuell kann Ihr Arbeitgeber zusätzlich darüber Auskunft geben, dass die Messebesuche ausschließlich beruflich veranlasst waren. Es werden dennoch weitere Nachweise wie die Eintrittskarten etc. benötigt werden.
Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Einspruchsbescheids. Die Einspruchsentscheidung gilt als am dritten Tag nach der Absendung beim Finanzamt Vechta als bekanntgegeben, es sei denn, er ist Ihnen später zugegangen. Damit gilt der Bescheid vom 14.09.2015 am 17.09.2015 als bekannt gemacht, so dass Sie bis zum 19.10.2015 um 24.00 Uhr Klage eingereicht haben müssen (Der 17.10.2015 ist ein Samstag, daher der nächste Werktag).
Für die Zukunft empfehle ich Ihnen bei der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen, dass Sie die Messebesuche sorgfältig dokumentieren: berufliche Gründe für den Besuch der Messe, Einladungsschreiben von Ausstellern, Skizzierung des Besuchsprogramms usw. Legen Sie auch dem Finanzamt dar, warum gerade die besuchten Messen durch Ihre Tätigkeit beruflich veranlasst waren.
Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass das Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen eine andere rechtliche Bewertung ergeben kann und es sich hier um eine erste rechtliche Orientierung handelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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