Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit Sie schreiben, an der vermieteten Doppelhaushälfte (Baujahr 1980) müsse dringend die Holzverkleidung (obere Hälfte der Fassade) erneuert werden, um Mauerwerksschäden durch eindringendes Regenwasser zu vermeiden und das mehr als 10 % der Fassade betroffen sein, so ist das natürlich zunächst in mietrechtlicher Hinsicht aber auch zudem in baurechtlicher Hinsicht von Bedeutung:
Zum Mietrecht:
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, gilt u. a.:
"(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. [...]."
Das müsste jedenfalls gewährleistet sein, da ansonsten eine Mietminderung/Schadensersatz in Betracht käme.
Von daher gilt es auch Schäden vorzubeugen, damit eben zumindest im Nachhinein keine Ansprüche des Mieters nachkommen.
Der Mieter kann aber keine ganz neue Dämmung verlangen, das stimmt auch.
Der Vermieter ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, das Haus auf den neuesten Stand zu bringen, wenn es gesetzlich nicht vorgesehen ist, da der Mieter nicht erwarten kann, dass er bei einem Haus beziehungsweise einer Wohnung aus dem Jahr 1980 einen Standard erwarten kann, der dem heutigen entspricht.
Zum Baurecht (öffentl.-rechtl.):
Hier gilt sinngemäß das gleiche, wenn eine bestandskräftige Baugenehmigung vorliegt.
Trotzdem kann unter Umständen im Ausnahmefall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung um Nachbarschaft durch bauaufsichtsbehördliche Maßnahmen unterbunden werden.
Das kann man jedenfalls mittelbar dazu führen, dass eine neue Dämmung erfolgen muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen