Ladendiebstahlsvorwurf
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
X ging in ein Kaufhaus bummeln. Als er fertig war, verliess er das kaufhaus. Am Ausgang erwarteten ihn zwei Ladendetektive und warfen X vor gestohlen zu haben und forderten ihn laut auf, mit ins Büro zu kommen. X fand dies lächerlich und ging unbekümmert weiter. Daraufhin wurde X von den Ladendetektiven gewaltsam angegangen und am Laufen gehindert. Es kam zum Gerangel, in dessen Verlauf X seine Ke ...