Veruntreuung der halben Miete von Mitbewohnerin
vom 24.9.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mario Kroschewski / Bremen
Hallo, Mitte September bin ich aus meiner alten WG ausgezogen. Ich habe fristgerecht auf den 15.9. gekündigt. Zwei Tage nach meinem Auszug (12.9.) ist der Herd kaputt gegangen. Vertraglich gehören die Küchengeräte den Mietern. Dennoch ist vertraglich nicht geregelt wer diese ersetzen muss, falls sie kaputt gehen sollten. Da ich den neuen Herd nicht mehr benutzen werde, bin ich der Meinung, dass i ...