Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Frage 1: Lohnt es sich den Arbeitsgeber zu kündigen, damit nun die Geldstrafe nur 1/3 von der ursprünglichen Geldstrafe mit Arbeitgeber berechnet wird?
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass durch den Verlust des Arbeitsplatzes die Tagessatzhöhe erheblich sinkt, da als Bemessungsgrenze die Höhe des Bürgergeldes maßgeblich ist. Ob sich eine Kündigung tatsächlich "lohnt" ist eine sehr subjektive und individuelle Frage. Das müssen Sie letztlich für sich entscheiden.
Frage 2: Oder führt dies dazu, daß dann vor Gericht trotzdem der hohe Tagessatz angerechnet wird?
Sollte es so sein, dass Sie zum Zeitpunkt einer Verhandlung keinen Job mehr haben, oder bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, so ist dieser Umstand zu berücksichtigen. Ebenso wird aber auch berücksichtigt, wenn Sie weitere 4 Monate in einem Anstellungsverhältnis sind.
Frage 3: Spricht man mich dann schneller schuldig, weil ich extra den Arbeitgeber gekündigt habe?
Nein, die Kündigung steht ja in keinem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang zu der Tat, die Ihnen vorgeworfen wird.
Mir erscheint es nicht wirklich sinnvoll aufgrund des Strafverfahrens Ihren Arbeitsplatz zu kündigen.
Ich möchte Sie zusätzlich noch darauf hinweisen, dass Sie gerade nicht verpflichtet sind, als Beschuldigter Angaben zu machen. Dazu gehören nicht nur Angaben zur Sache, sondern auch Angaben zu Ihrer Person.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.
Antwort
vonRechtsanwältin Jana Jürgen, LL.M.
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Rechtsanwältin Jana Jürgen, LL.M.
Wird denn der Tagesssatz aus dem allerletzten Monats-Nettoeinkommen berechnet oder z.B. aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt: Die Höhe des Tagessatzes einer Geldstrafe bestimmt sich nach Ihrem aktuellen Einkommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie keine Angaben zur Höhe Ihres Einkommens machen müssen. Sollten Sie dem Gericht keine Informationen über Ihr Einkommen zur Verfügung stellen, wird das Gericht eine Schätzung vornehmen.
In einigen Fällen kann diese Schätzung zu einer niedrigeren Tagessatzhöhe führen. Jedoch ist es auch möglich, dass das Gericht eine höhere Schätzung vornimmt.
Eine Schätzung kann möglicherweise hilfreich sein, insbesondere wenn Sie über ein vergleichsweise höheres Einkommen in Ihrer beruflichen Position verfügen.
Ich hoffe Ihre Nachfrage verständlich beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
RAin Jana Jürgen LL.M.