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Sachbeschädigung Wohnzimmertür

25. März 2025 17:42 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

hallo.

meine exfreundin hat vor 6 wochen meine wohnzimmertür beschädigt. sie war nicht als mieter im mietvertrag. ich habe die tür zugehalten und sie hat von der anderen seite ihren körper solange gegen die tür gerammt, bis die scheibe gebrochen ist. daraufhin habe ich den rettungsdienst gerufen, wo dann auch die polizei mitgekommen ist. die polizisten fragten mich was passiert ist, und ich sagte wie oben genannt. die polizisten fragten mich, ob ich anzeige erstatten möchte, was ich abgelehnt hatte.

wie ich dazugekommen bin, die tür zu zuhalten, habe ich z.t. als whatapp chatverlauf. sie war zum zeitpunkt des falles schon nicht mehr erwünscht.

ich habe mich mit meiner exfreundin darauf geeinigt (langer prozess), dass sie es ihrer versichung meldet. ich habe ihr kostenvoranschläge gesendet für 1x Türreperatur ~400€ und 1x bodenreperatur ~400€. sie hat es bei ihrer versicherung gemeldet, woraufhin sie sagt dass ihre versicherung nicht zahlt, weil ich auch daran schuld haben soll. sie bot mir an, dass wir die kosten teilen, womit ich nicht einverstanden bin und ich nun klagen möchte

25. März 2025 | 18:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen die Klage beim Amtsgericht einreichen.

Ein Anwaltszwang besteht dort nicht, sodass Sie es selbst machen können.

Ob Ihnen ein Mitverschulden angelastet werden kann, steht im Ermessen des Gerichts:

Wenn Sie mit dem Türzuhalten gleichzeitig auch die EX damit einsperren wollten, wird man das annehmen können.

Wenn Sie sich nur selbst in Sicherheit bringen wollten, Ihre Ex also in dieses Zimmer eindringen wollte, wird man kein Mitverschulden annehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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