Rückerstattung vom Jugendamt wg. vollstationärer Unterbringung
vom 2.3.2016
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Seit Ende Oktober befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode (Regelinsolvenz). Für meine zwei Kinder bezahle ich regelmäßig Unterhalt. Regelmäßig wird auch durch meinen Arbeitgeber ein bestimmter Betrag an den Treuhänder abgeführt. In der Zeit vor der Insolvenzeröffnung war mein Sohn für drei Monate vollstationär in einer Einrichtung untergebracht, die Kosten dafür hat das Jugendamt getrage ...