Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen nach erster summarischer Prüfung der Rechtslage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Insolvenzverwalter Vermögensgegenstände aus der Masse herauslösen kann und diese wieder freigeben kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.2005 - IX ZR 281/03
).
In einem solchen Fall wird der Vermögensgegenstand wieder teil des insolvenzfreien Vermögens des Schuldners, er ist nicht mit dem Beschlag des Insolvenzverfahrens behaftet und über ihn kann frei verfügt werden.
Oftmals geschieht eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter, wenn der Gegenstand unverwertbar ist bzw. der Erlös einer Verwertung geringer ausfallen würde als notwendig für das Insolvenzverfahren. In diesem Falle muss der Verwalter den Gegenstand bzw. die Sache sogar freigeben. Der Rückfall kann von Ihnen nicht abgewendet werden.
Ist das Darlehen durch eine Grundschuld besichert worden, so dürfte die Bank, wenn das Darlehen von Ihnen nicht bedient werden kann, auf eine Verwertung drängen. Über den Verkaufserlös wird sich die Bank befriedigen. Falls die Restdarlehensforderung so nicht ganz abgelöst werden kann, wird die Bank die Differenz zur Insolvenztabelle anmelden.
Später wird dann die Restschuldbefreiung auch dieses Darlehen umfassen. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung wäre also dieser Sachverhalt geklärt. Schulden, die zu bedienen sind, haben Sie nun wieder. Hier sollte das Gespräch mit der Bank gesucht werden und eine Möglichkeit der Verwertung der Immobilie eruiert werden. Dann könnte dieser Sachverhalt auch abgeschlossen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Sehr geehrter Herr Anwalt,
vielen Dank für Ihre Antwort. Bezgl. der Thematik "Schulden haben Sie nun wieder" stellt sich mir natürlich die Frage was ein Verbraucher Insolvenzverfahren dann bringt..Konkret würde mich aber interessieren welchen Weg es Ihrer Meinung nach gibt die Bank zum einlenken zu bringen, wenn der geforderte Preis der Immobilie ein Sachverständigen Gutachten ums doppelte übersteigt und 3 nicht erfolgreiche Versteigerungstermine verstrichen sind.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg
Sehr geehrte Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen auch Ihre Nachfrage.
Meine Formulierung war diesbezüglich ein wenig missverständlich. Die Verbindlichkeiten werden ja durch ein Insolvenzverfahren nicht aufgelöst, sie werden erst einmal uneinbringlich. Später können Sie dem Gläubiger die Restschuldbefreiung entgegen halten. Die Schulden bleiben so gesehen immer, sie sind aber nicht mehr zu bezahlen.
Wenn Sie das Darlehen nicht bedienen können, muss die Bank einsehen, dass es nur über ein Verwertung gehen kann. Die Bank spielt auf zeit und hofft auf einen höheren Erlös. Solange Sie im Insolvenzverfahren sind, kann Ihnen das egal sein.
Mit der Restschuldbefreiung ist auch das Darlehen gelöst. Das muss der Bank klar sein. Hier sollte der Bank aufgezeigt werden, dass keine Verwertung auch keine Lösung ist. Die Bank will die Angelegenheit offensichtlich aussitzen. Hier muss man wirtschaftlich argumentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park