Rückzahlung der Verbindlichkeiten aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen
vom 23.2.2016
63 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Ich befinde mich im letzten Jahr meiner Wohlverhaltensphase. Im Zusammenhang mit meinem Restschuldbefreiungsverfahren teilte mir mein Insolvenzverwalter mit, das ich Vereinbarungen mit Gläubigern über die Rückzahlung der Verbindlichkeiten aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen selbst treffen soll. Einen Widerspruch zur Art des Forderungen hatte ich im Insolvenzverfahren versäumt. 1. Darf ich Za ...