Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ersteinmal muss ein Darlehensvertrag regeln, wer Darlehensnehmer ist - Sie oder die Firma.
Entscheidend ist auch, wie die Buchung in der Buchführung der Firma erfolgt ist - hier müssen Sie auch näher vortragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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27753 Delmenhorst
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Guten Tag Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre Rückfragen bzw. Ihrer Bitte nach Eingrenzung und Präzisierung.
Im konkreten Fall bin Ich als Privatperson der Darlehensnehmer bei der Bank für die 40.000 EUR und hafte auch als Privatperson dafür. Die Firma ist hier nur als mein Arbeitgeber und somit Verdienst- und Einnahmequelle für mich als Person benannt worden. In der Buchführung der Firma würde das Geld im Falle der Barübergabe an meinen Vater gar nicht auftauchen bzw. würden dann nur die verbleibenden 10.000 EUR als Privateinlage gebucht werden, wenn ich sie denn überhaupt in die Firma einlegen würde. Nun, da Sie die Umstände genauer kennen, noch einmal meine Frage vom Anfang:
Ist das so überhaupt möglich wie zuvor beschrieben? Oder ist mein Vater dazu verpflichtet, das Geld wieder an mich und somit an meine Gläubiger zurück zu geben? Oder muss er es anderweitig herausgeben? Gäbe es ausgehend von der Situation der Insolvenz eine andere sichere Möglichkeit ihm sein Geld zurück zu geben?
Vielen Dank für eine Beantwortung der Frage.
Sofern Sie privater Darlehensnehmer sind, ist diese Sphäre komplett von der Unternehmenssphäre zu trennen. Wenn Sie also privat nicht in Insolvenz gehen, betrifft das nicht das Geld Ihres Vaters an sich. So haben Sie dann eine private Schuld an Ihren Vater, für die sie auch dann gerade stehen müssen und das zurückzahlen müssen. Wenn nunmehr jedoch die Firma in Insolvenz gerät, dürfen Sie sich selber keine Gelder auszahlen, um z.B. das Geld selber zu verwenden (und dann ggf. an Ihren Vater weiterzugeben). Sollte es so sein, dass durch das vorhandene Kapital/vorhandenen Einnahmen alle Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können und ggf. eine Gläubigerbevorzugung erfolgt (Auszahlung an Sie zwecks Weiterleitung), müssen Sie zwingend den Antrag auf Insolvenz stellen, um nicht strafrechtlich zu haften. - also hier die Gefahr der doppelten strafrechtlichen Verfolgung - Gläubigerbevorzugung und Insolvenzverschleppung.
Wenn nunmehr Sie auch privat in Insolvenz drohen zu gehen, so dürfen Sie Ihrem Vater das Geld nicht auszahlen, wenn Sie Kenntnis von weiteren Gläubigern haben (privat, nicht Firma).
Wie gesagt, das müssen Sie strikt trennen und sollten das auch vertraglich strikt so regeln. Wenn Sie privat keine weiteren Gläubiger haben, so können Sie eine private Schuld auch zurückzahlen (z.B. durch einen Kredit).
Aufgrund der Komplexität und der Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung bei einer Verquickung beider Sphären schalten Sie unbedingt einen Anwalt ein, der alles konkret vertraglich und zwar schriftlich regelt.