Verjährung bzw. Verwirkung einer Forderung beim Verkauf einer ETW
vom 5.12.2014
43 €
Historischer Preis
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Guten Tag! Ich habe im November 2011 meine Eigentumswohnung verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs gab es bereits einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft den Balkon des Hauses zu sanieren (ohne weitere Detaillierung und Auftragsvergabe). Die dadurch anfallende Sonderumlage sollte vom Verkäufer getragen werden. Dazu wurde im Notarvertrag im Abschnitt Haftung folgende Formulierung eingefügt: ...