Im April 2017 kaufte ich mir für 2.500 Euro ein neues Fahrrad mit einem Stahlrahmen. Im August 2018 stellte ich Rost an den Anlötsockeln des Oberrohrs, die der Führung des Bremszuges dienen, fest. Dieser hatte sich von selbst und ohne äußere Einwirkung gebildet, vermutlich aufgrund von Anfang an vorhandenen Mikrorissen im Lack. Daraufhin wurde der Rahmen von dem Fahrradgeschäft, in dem ich das Fahrrad gekauft habe, kostenlos getauscht.
Jetzt ist das gleiche Problem an gleicher Stelle auch an dem neuen Rahmen aufgetreten. Erneut möchte man nun den Rahmen tauschen, allerdings ist lediglich der Hersteller bereit, kostenlos einen weiteren neuen Rahmen zur Verfügung zu stellen, nicht jedoch der Fahrradladen, die Teile vom alten Rahmen kostenlos an den neuen Rahmen umzubauen. Hierfür möchte man mir 145 Euro berechnen und argumentiert, dass es sich bei dem zweiten Tausch ja nur noch um Kulanz handle und nicht mehr um Gewährleistung.
Hat der Händler Recht? Meiner Meinung nach ist der 2. Tausch des Rahmens im Zusammenhang mit dem ersten zu sehen, der als erster Nachbesserungsversuch gescheitert ist. Löst die Nachbesserung eine neue Zwei-Jahres-Frist für die ausgeführte Arbeit aus oder ist das Kaufdatum des Rades entscheidend?
die Gewährleistung verlängert sich bei ausgetauschten Teilen / Reparaturen erneut um zwei Jahre, hier auf den gesamten Rahmen. Falls sich dieser trotz Aufforderung weiterhin weigern sollte, den Rahmen kostenfrei zu tauschen, könnten Sie dies bei einem anderen Geschäft durchführen lassen und von diesem die Kosten einfordern, notfalls auch gerichtlich.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.