Sehr geehrter Fragesteller,
die Gewährleistung verlängert sich bei ausgetauschten Teilen / Reparaturen erneut um zwei Jahre, hier auf den gesamten Rahmen. Falls sich dieser trotz Aufforderung weiterhin weigern sollte, den Rahmen kostenfrei zu tauschen, könnten Sie dies bei einem anderen Geschäft durchführen lassen und von diesem die Kosten einfordern, notfalls auch gerichtlich.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt