Vertrag zur Bestellung einer Vorwerk-Küche
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Am 20.09.2007 unterschrieb ich einen Vertrag zur Bestellung einer Vorwerk-Küche im Wert von 7390,00 €. In diesem Vertrag ist angekreuzt, dass eine Nachplanung erforderlich ist. Diese Nachplanung wäre erforderlich gewesen, da bei dieser Küche keine Elektrogeräte dabei sind. Dies hat folgenden Hintergrund: Eigentlich hatte ich die Absicht erst zum Ende des Jahres 2009 eine neue Küche zu kaufen. Dies ...