Nebentätigkeit während der ATZ Freistellungsphase ab Juli 2023
vom 6.12.2022
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Darf ich während der Freistellungsphase im Ausland (Nicht EU) eine Tätigkeit annehmen, die nicht dem § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze € 450,- ) entspricht, dieser Absatz über das Verbot von Nebentätigkeiten und selbstständige Arbeit nach § 8 SGB IV ist auch Bestandteil meines aktuellen ATZ Vertrages mit meinem Arbeitgeber. Fragen: 1. Mache ich mich rechtlich angreifbar, wenn ich den Job i ...