Urlaubsanspruch nach Eigentumswechsel
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Eine Bekannte arbeitet langjährig als Angestellte in einem Einzelhandelsgeschäft. Das Geschäft wird nun aus Altergründen zum 01.06.2006 verkauft. Wie erste jetzt bekannt wurde, ist im Kaufvertrag vereinbart, daß vom neuen Besitzer nur 7/12 des Jahresanspruchs an Urlaub der Angestellten übernommen wird. Diese Regelung im Kaufvertrag wurde den Angestellten nicht mitgeteilt, so dass jetzt mit einem V ...