Sondernutzung für Aussengastronomie in Rheinland Pfalz
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Kommune erteilt Sondernutzung für eine Aussengastronomie unmittelbar vor einem Haus, das nicht dem Betreiber der Aussengastronomie gehört. Ist dies zulässig? Gelten Grenzabstände? Hat man ein Recht darauf vor dem eigenen Haus zu Be- und Entladen bzw. zu parken - geht durch die Aussengastronomie ja nicht? Dürfen Sonnenschirme, die zur Aussengastronomie gehören unmittelbar vor einem Haus aufgebaut w ...