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Abgabe der Vermögensauskunft trotz zahlung meiner Schuld

23. Februar 2015 20:13 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Schuldtilgung

Hallo. Ich habe vor ein paar tagen einen Brief vom OGV bekommen, dass ein Haftbefehl gegen mich ausgestellt wurde, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. Ich hab aber meine Schulden dem Gläubiger gegenüber aber beglichen.Was kann ich tun um der Auskunft zu entgehen bzw muss ich die Auskunft noch erteilen?

23. Februar 2015 | 21:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten zunächst den Gläubiger auffordern, die Zwangsvollstreckung unverzüglich einzustellen; Durchschrift an den OGVZ.

Die Aufhebung des Haftbefehls durch den Rechtspfleger ist auf Antrag des Gläubigers oder auf Antrag des Schuldners im Einverständnis mit dem Gläubiger zulässig.

Wenn das allein nicht wirkt, haben Sie die folgende Möglichkeit:
Auf Antrag des Schuldners ist der Haftbefehl aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für seinen Erlass entfallen.

Der materielle Einwand der Erfüllung wäre mit einer Vollstreckungsgegenklage beim Amtsgericht nach § 767 ZPO geltend zu machen, der mit einem Antrag auf einstweilige (Eil-)Einstellung der Zwangsvollstreckung zu verbinden wäre.
Zusätzlich ist ein gleichzeitiger Antrag auf Titelherausgabe denkbar, wenn der Gläubiger Letzteres verweigert, obwohl dieses unstreitig ist.

Weisen Sie aber zunächst die Zahlung der Schuld dem OGVZ und dem Schuldner nach.
Reicht das wie gesagt nicht, müssen Sie gerichtlich wie oben beschrieben vorgehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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