AG - Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft wurde mangels Masse abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antagstellerin. a) Muss ich als Vorstand diese Kosten privat zahlen, wenn ein Bescheid eingeht? Die Insolvenzanmeldung erfolgte rechtzeitig und es gibt keinerlei strafrechtlich relevanten Ansatzpunke. b) Wird die AG jetzt vo ...