Sehr geehrter Fragesteller:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Eine Zahlungsverpflichtung aufgrund der Tatsache, dass bei erfolgter Gewerbesteuerzahlung jeder Gesellschafter in Rahmen der Einkommensteuerveranlagung profitiert, erkenne ich nicht. Wie Sie richtig erkannt haben, ist die Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer. Wenn diese nicht geleistet wird, besteht auch keine Möglichkeit des Abzugs durch die Gesellschafter.
Anders wäre nämlich die Lage, wenn die Kommanditisten zum Nachschuss verpflichtet wären, dann sollten diese Leisten.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe jedoch, Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Sehr geehrter Herr Grueneberg,
da die Kommanditgesellschaft die Zahlung nicht erbringen kann, müsste in diesem Fall der persönliche haftende Gesellschafter (die GmbH) die Forderung ausgleichen, richtig?
Könnten die Gesellschafter dann immer noch den Betrag auf die Einkommensteuer anrechnen lassen? Oder kann die GmbH das Geld in irgendeiner Form zurückfordern?
Ich verstehe ja, dass die Kommanditisten im Normalfall mit Zahlung der Kommanditeinlage keine weitere Haftung übernehmen müssen. Aber in diesem Fall ziehen Sie ja einen Vorteil aus der Zahlung der Gewerbesteuer.
Beste Grüße
Der Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH
Die GmbH haftet unbeschränkt: sie muss am Ende die Forderung begleichen. Sie sollten allerdings die Notwendigkeit eines Insolvenzantrages prüfen.
Gegen die Mitgesellschafter hat die GmbH Regressanspruch, allerdings nur bis zur Haftungseinlage. Dies ergibt sich aus § 426 BGB
.
Ich gehe nicht davon aus, dass eine Ausnahme gegeben ist, wenn dies auch Vorteile für die Einkommensteuererklärung jedes Mitgesellschafters begründet. Denn dies kann von allen Schulden, die von der GmbH zu übernehmen wäre, gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen