Haftung Geschäftsführer im Innen- und Außenverhältns
vom 10.10.2011
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Die Firma A ist eine GmbH und hat fünf Gesellschafter. Die Anteile der Gesellschafter sind unterschiedlich verteilt. Es gibt Gesellschafter mit sehr wenig und mit sehr vielen Anteilen. Die Anteile der Gesellschafter sind durch jeweils anteilige Kapitaleinlagen zur Gründung der GmbH bezahlt worden. Drei Gesellschafter der GmbH wurden als Geschäftsführer eingestellt. Bei Entscheidungen der ...