Gewinnverwendung bei Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters
beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Winter / Oberhaching
Regelungen lt. Gesellschaftsvertrag: - Gewinnverwendung gem. § 29 GmbHG - Der ausscheidende Gesellschafter verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Ausscheidens sein Stimmrecht. - Ein Gesellschafter kann seinen Austritt nur mit 6-monatiger Frist zum Monatsende erklären. - In jedem Falle des Ausscheidens eines Geselischafters aus der Gesellschaft ist der Betreffende verpflicht ...