aus unserer GbR möchte zum 01.06.2008 mein Partner austreten. Über die Teilung der Verbindlichkeiten besteht größtenteils Einigung. Es besteht jedoch ein Mietvertrag, Laufzeit 5 Jahre seit 01.05.2006. Es gab eine Ausstiegsklausel nach 1 Jahr welche nicht genutzt wurde. Es wurde eine Kaution von 3 Monatsmieten hinterlegt.
Welche Möglichkeiten gibt es um dieses Mietverhältnis vorzeitig zu beenden?
Falls man es nicht vorzeitig beenden kann, und ich würde das Objekt alleine weiterführen, wie währen dann die Ansprüche auf meinen dann ehemaligen Partner? Ist er aufgrund des Mietvertrages dazu verpflichtet seinen Anteil zu leisten bis man ggf. einen Nachmieter gefunden hat?
Vielen dank für eine Antwort
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Gesellschafter
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.
Sofern in dem befristeten Mietvertrag keine ordentliche Kündigung vorgesehen ist, bleibt für die vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses nur die außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB
, also nur die aus wichtigem Grund. Die Auflösung der Gesellschaft stellt einen solchen wichtigen Grund jedoch nicht dar. Die Mieterparteien können jedoch mit dem Vermieter einen Auflösungsvertrag für das Mietverhältnis schließen. Dies setzt aber die Zustimmung des Vermieters voraus.
Inwieweit der andere Gesellschafter für Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haftet, hängt davon ab, wer der Mieter der Räume ist. Ist es die Gesellschaft, dann haftet der Gesellschafter im Rahmen seiner Nachhaftung. Sind Sie und der andere Gesellschafter gemeinsam Mieter, dann haften Sie beide gesamtschuldnerisch. Es kann aber dem anderen Gesellschafter ein Recht auf Entlassung aus der Mietverpflichtung im Innenverhältnis gegenüber Ihnen zustehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Bei Unklarheiten verweise ich auf die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred A. Binder
Rechtsanwalt
info@ra-manfredbinder.de
Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen:
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.