Erbbaurecht Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts
vom 25.10.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Wir haben ein Erbbaurecht (bestehendes Einfamilienhaus und Grundstück) gekauft. Ca. 1 Woche vor der Fälligkeit der Zahlung unterrichtet uns der Grundstückseigentümer (Privatperson) darüber, dass er die für die Finanzierung notwendige ´Zustimmung zur Belastung´ nicht erteilen wird. Er begründet dieses mit der Höhe der Belastung (83 Prozent des Kaufpreises). Da er mit dieser Mitteilung gleichzeitig ...