Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Widersprechen nützt wohl nichts, da es wohl ein Fake-Schuh ist. (?)
Nein, das nützt nichts. Der Zoll hat Recht, dass wenn Sie der Vernichtung nicht zustimmen, dies gerichtlich durchgesetzt werden kann. Dann werden die Kosten nur höher.
2. Gehen mit der Zustimmung zur Zoll-Vernichtung alle Ansprüche von Adidas (Markeninhaber) unter (sind also weg), oder muss ich trotz der Vernichtung mit einer Abmahnung und/oder Unterlassungsklage von Adidas rechnen, dadurch entstehen wohl erhebliche Kosten?
Sie müssen unterscheiden zwischen den Strafverfahren, was auf Sie zukommen kann und dem Zivilverfahren. Das Zivilverfahren läuft davon unabhängig. Mit einer Abmahnung müssen Sie daher auf alle Fälle rechnen. Der Schuh wird auch i.d.R. als Beweismittel (Aservat) im Strafverfahren aufbewahrt, erst nach Abschluss dann vernichtet. Daher gehe ich davon aus, dass der Schuh noch nicht vernichtet wird, Sie aber nach Ablauf der 10 Tage keinen Zugriff mehr darauf haben. Das obliegt aber alleine den Strafverfolgungsbehörden und dem Inhaber des Markenrechts.
3. Welche Kosten kommen wegen der Vernichtung durch den Zoll auf mich zu?
schwer zu sagen, das kommt jeweils auf den Einzelfall an. Eine Abmahnung kostet i.d.R. ca. 800 EUR.
4. Soll ich der Vernichtung zustimmen oder es einfach laufen lassen, und ist die Zustimmung zur Vernichtung gleichzusetzen mit einem "Schuldanerkenntnis", wenn mir unterstellt wird, dass ich ein Plagiat gekauft habe und hat dadurch Adidas als Markeninhaber die Möglichkeit weitere kostenpflichtige Ansprüche gegen mich geltend zu machen.
Im Prinzip ist es ohne Belang. Sie können auch schriftlich zustimmen und mitteilen, dass dies nicht als Geständnis gewertet werden darf (davon einmal abgesehen, dass ein Leugnen ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat). Aber ich würde dies nicht ohne einen Anwalt machen, da hier die Zustimmung mit einer Stellungnahme versehen werden könnte - Achtung: alles, was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Daher sollte es professionell sein.
5. Dass mit der Abmahnung und/oder Unterlassungsklage ist mir sehr wichtig dazu etwas zu erfahren.
Sie werden ein Schreiben erhalten mit einer Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie diese, ist der Betrag an die Firma zu zahlen (zivilrechtliches Verfahren), also dort geht es nur ums Geld. Sie sollten diese aber nicht ohne anwaltliche Rate unterzeichnen, vor allem auch für die Indizwirkung im Strafverfaren.
6. Und ist es besser der Vernichtung zuzustimmen oder es einfach laufen lassen? Bitte dazu eine Empfehlung.
bereits oben beantwortet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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