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Defektes Auto, 5 Getriebeschäden durch vermutlich Defekt im Motor

19. März 2024 11:53 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

wir haben eine Frage zu unserem Auto Ford Focus Turnier.
Wir haben das Auto Oktober 2020 bei einem Händler in unserer kleinen Stadt gekauft.
Wir haben nun den fünften Getriebeschaden und jetzt wird, der Motor und das Getriebe ausgetauscht.
Es handelt sich um ein Neufahrzeug.
Wir haben nach der ersten Reparatur ein Mangel festgestellt, das Fahrzeug brummt und ruckelt bei einer Umdrehungszahl ab 2800 und hört bei 3000 Umdrehungen wieder auf, man sieht es auch sehr extrem am Rückspiegel der so wackelt das man nichts sieht. Ein anderer Mechaniker vermutet eine Unwucht im Motor, der zu diesen >Defekten führt. Wir wurden bis Dato damit beruhigt, es wäre an dem Fahrzeug normal. Nun wird uns gesagt, es handelt sich doch um einen Defekt (scheinbar) im Motor, der die bis Dato eingebauten Getriebe zerstört hat. Wir möchten das Fahrzeug nicht mehr und haben das bei Ford so geäußert, doch auf diese Anfrage gibt es keine Reaktion. Des Weiteren wollen wir wissen, was für ein Defekt das am Motor ist und warum man das nicht schon eher angegangen ist. Wir haben jedes Mal gefragt ob es mit dem schaukeln was auf sich hat und es eventuell der Grund für den Defekt am Getriebe ist. Uns wird nichts gesagt, die bauen jetzt einfach einen Motor ein, ohne unsere Zustimmung oder Einverständnis. Wir wollen Antworten die wir nicht bekommen. Der Ausfall des Fahrzeuges für die ganzen Reparaturen beläuft sich bis heute auf 14 Wochen, wo wir Versicherung, Steuern und Rate bezahlt haben. Wir können kostengünstig ein Leihwagen mieten bei Ford, doch das sehen wir nicht ein, da ich so dumm war und jedes Mal das Auto zum Händler gefahren habe (Klausel in den AGBs, wenn das Fahrzeug außerhalb von 50 Kilometer stehen bleibt und es abgeschleppt wird, hat man kostenlosen Anspruch auf Leihwagen). Wir wollen das Fahrzeug nicht mehr und sind nicht mehr bereit dafür Geld zu bezahlen. Wir möchten es zurückgeben, Was können wir da machen?
Ich danke Ihnen für die Mühe und freue mich auf Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Familie Ivonne und Sven Töpfer

19. März 2024 | 14:51

Antwort

von


(1131)
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90443 Nürnberg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aufgrund Ihrer Schilderung scheint es, dass Sie ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln erworben haben. In einem solchen Fall haben Sie grundsätzlich verschiedene rechtliche Möglichkeiten.
Zunächst einmal haben Sie als Käufer eines Neufahrzeugs einen Anspruch auf Nacherfüllung gegen den Verkäufer. Das bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich für zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs.
Sollte die Nacherfüllung jedoch fehlschlagen, also der Mangel nicht behoben werden können oder der Mangel trotz mehrfacher Versuche weiterhin bestehen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag würden Sie das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben und der Kaufpreis würde Ihnen erstattet. Bei einer Minderung des Kaufpreises würden Sie das Fahrzeug behalten, aber einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten.
In Ihrem Fall scheint es so, als ob die Nacherfüllung bereits mehrfach fehlgeschlagen ist. Daher könnten Sie in Betracht ziehen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierfür sollten Sie den Verkäufer schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen und ihm hierfür eine angemessene Frist setzen. Sollte der Mangel innerhalb dieser Frist nicht behoben werden, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Falls Sie eine weitergehende Beratung oder Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche wünschen, können Sie mich bei Interesse gerne unter meiner im Profil genannten E-Mail-Adresse kontaktieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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